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Unterrichtung des Parlamentes 38/10
über die Auslandseinsätze der Bundeswehr
Redaktionsschluss: 22. September 2010, 10:00 UhrVS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH -2-
1. Afghanistan a. Politische Lage
Parlamentswahl vom 18.09.10 Insgesamt ist die Parlamentswahl besser verlaufen als befürchtet. Fortschritte wurden in den Kompetenzen von Wahlbehörde wie Sicherheitskräften deutlich. Gleichwohl ist eine uneinheitliche Bewertung der Wahlen zu konstatieren. So zeichnen afghanische Regierung, Innenministerium sowie Unabhängige Wahlkommission (Independent Election Commission / IEC) ein sehr positives Bild der Wahlen. UNAMA ist verhalten positiv. Deutlich skeptischer betrachten dies AFG Wahlbeobachtermission („Free and Fair Election Foundation of Afghanistan“ / FEFA), Wahlbeschwerdekommission (Electoral Complaints Commission / ECC) sowie NATO und ISAF. Letztere bewerten die Sicherheitslage vergleichbar mit der Präsidentschaftswahl 2009 und konstatieren eine geringere Wahlbeteiligung als 2009. Präsident Karzai gab zunächst keine Bewertung der Wahl ab; um den Ausgang der Wahlen verfolgen zu können, nimmt er nicht am VN-Gipfel in New York teil.
Ablauf der Parlamentswahl offenbart signifikantes Verbesserungspotenzial Der Ablauf der Parlamentswahlen (Planung, Vorbereitung wie Durchführung) war im Vergleich zu den Präsidentschaftswahlen 2009 besser organisiert. Nach Angaben der unabhängigen afghanischen Wahlkommission IEC waren 2.556 Kandidaten registriert, darunter 398 Frauen. 95% der vor der Wahl zur Öffnung vorgesehenen Wahlzentren waren geöffnet (5.510 von ursprünglich 5.816 geplanten). Gründe für die teilweise Nichtöffnung waren neben Sicherheitsaspekten fehlende Wahlunterlagen, die aufgrund schlechter Witterung nicht mehr zeitgerecht ausgeliefert (Lufttransport) werden konnten. Weitere Probleme ergaben sich durch teilweise unzureichende Belieferung der geöffneten Wahlzentren mit Wahlunterlagen (dies führte zu Demonstrationen), durch die nicht in ausreichender Zahl vorhandenen weiblichen Wahlhelfer (1.062 Wahlzentren [über 20%] waren ohne weibliche Wahlhelfer), Unregelmäßigkeiten bei der Farbmarkierung sowie durch nicht funktionsfähige Locher für Wahlkarten. Hierdurch wurden die gegen Betrug gerichteten Maßnahmen teilweise unterlaufen. 35% der Wahlzentren (1.584) öffneten mit Verspätung. Kandidaten führten in 643 Fällen am Vorwahltag sowie am Wahltag gesetzeswidrig Wahlkampf.
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Das vorläufige amtliche Endergebnis ist für den 09.10.10, das endgültige amtliche Endergebnis frühestens am 30.10.10 zu erwarten.
Wahlbeteiligung mit rund vier Millionen geringer als 2009 IEC schätzte die Zahl der Wahlberechtigten Mitte September auf rund 11,4 Millionen, was näherungsweise dem Anteil der Bevölkerung im Wahlalter entspricht, korrigierte diese Zahl jedoch am 19.09.10 um über zwei Millionen auf 9,2 Millionen. Die Zahl der abgegebenen Stimmen wurde von IEC am 18.09.10 mit 3,7 Millionen angegeben, am 19.09.10 jedoch auf rund vier Millionen und am 21.09.10 auf 4,33 Millionen korrigiert (davon rund 2,7 Millionen Männer und rund 1,6 Millionen Frauen). Dies entspräche nach Korrektur der Zahl der Wahlberechtigten einem Stimmenanteil von rund 47%. Wahlbeobachter bezweifeln dies, und bewerten eine Wahlbeteiligung von 47% als deutlich zu optimistisch; 30% bis 35% seien realistischer.
Umfassende Wahlbeobachtung trägt zur Legitimität der Wahl bei Die Mehrheit der rund 370.000 Wahlbeobachter (davon rund 90.000 Frauen) bestand erwartungsgemäß aus den so genannten „candidate agents“, welche im Auftrag der Kandidaten die Wahlabläufe in den Wahlzentren beobachteten. Die große Zahl der Wahlbeobachter, die sich vor allem in den städtischen Zentren massierten, hat sich teilweise störend auf die Wahl ausgewirkt. Die Organisation FEFA war mit ihren 7.000 Wahlbeobachtern in 60% der Wahlzentren in allen 34 Provinzen präsent. Lediglich in neun (von landesweit 365) Distrikten waren aufgrund der Sicherheitslage keine Wahlzentren geöffnet. Internationale Wahlbeobachterorganisationen waren in geringerer Zahl als 2009 vertreten (EU und OSZE mit kleinen Analystenteams ohne eigene Beobachtung). Durch die deutsche Botschaft Kabul sowie durch deren Außenstellen erfolgte eine Wahlbeobachtung in über 20 Wahlzentren. Medien waren mit knapp 650 Journalisten präsent, davon 50% internationale.
Zahlreiche Hinweise auch auf systematischen Wahlbetrug Die vor der Wahl initiierten Maßnahmen zur Reduzierung von Wahlbetrug haben in Teilen Wirkung entfaltet. Dennoch waren auch bei dieser Wahl erneut zahlreiche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten sowie Verstöße gegen das Wahlgesetz zu
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verzeichnen. Unabhängige Beobachter sind mit Reaktionen noch zurückhaltend; das Ausmaß des Wahlbetruges ist derzeit noch nicht bewertbar. Der Wahlbeschwerdekommission wurden bis zum 21.09.10 insgesamt 3.096 formelle Beschwerden vorgelegt. Von diesen sind 1.496 seit dem Wahltag sowie 1.600 in der Vorwahlzeit eingegangen. Schwerpunkte dieser Beschwerden sind verspätete Öffnungen der Wahlzentren, Einschüchterungen, Mehrfachstimmabgabe (vereinfacht durch die hohe Zahl der im Umlauf befindlichen Wahlkarten: 17 Millionen bei maximal zwölf Millionen Wahlberechtigten; der afghanische Geheimdienst hatte zudem allein vom 16.09.10 bis 18.09.110 insgesamt 22.000 gefälschte Wahlausweise beschlagnahmt; zudem wurden gerade in denjenigen Wahlzentren, in denen aufgrund der Sicherheitslage keine Beobachter präsent waren, Stimmen durch so genannte „Geisterwähler“ abgegeben = Befüllung der Wahlurnen mit gefälschten Wahlkarten), Stimmenkauf, Minderjährigenwahl (unter anderem vor dem Hintergrund der Wahrscheinlichkeit einer hohen Dunkelziffer weiterer gefälschter Wahlausweise), Mangel an Wahlunterlagen (zum Beispiel in Badakhshan) sowie ungenügende Tintenqualität (Tintenmarkierung soll mit Hilfe von Bleichmitteln relativ leicht zu entfernen gewesen sein; hiervon waren mindestens 2.950 der über 17.000 Wahlstationen betroffen). ECC hat Untersuchungen angekündigt und legt Ergebnisse bis zum 24.10.10 an IEC vor. FEFA teilte am Abend des 18.09.10 mit, sie habe „ernste Sorgen über die Qualität der Wahl“: An mindestens 389 der 4.600 überprüften Wahlzentren hätten FEFA-Beobachter „ernsthafte Sicherheitsvorfälle“ registriert. Regierungsbeamte hätten „in einer Besorgnis erregenden Anzahl von Fällen“ zum Wohl bestimmter Kandidaten in den Wahlprozess eingegriffen.
Sicherheitslage auf ähnlichem Niveau wie 2009 Eine Reihe von Anschlägen forderten am 18.09.10 über 66 Tote sowie weit über 100 Verletzte. Nach Angaben des afghanischen Innenministeriums soll die Anzahl der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle (SRZ) zwischen Öffnung und Schließung der Wahllokale gegenüber der Wahl 2009 um 40% geringer gewesen sein (305 SRZ in 2010 gegenüber 479 in 2009); bereits am Vortag der Wahl wurden jedoch 237 SRZ gezählt. Die Zahl der Getöteten ist nicht geringer als 2009 (59). Laut hier vorliegenden Zahlen spricht ISAF von 644 SRZ (2009: 479 SRZ). Rund 63.000 Soldaten der Afghan National Army (ANA) sowie 52.000 afghanische Polizisten waren landesweit zur Sicherung der Wahlen eingesetzt. Die afghanischen
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Sicherheitskräfte unterstrichen permanent, die Gewalt im Griff zu haben; die afghanische Regierung hielt die Gewalt für alles in allem „unbedeutend“. Insgesamt haben die afghanischen Sicherheitskräfte – auch nach Aussagen ISAF – gute Arbeit geleistet: Planungen wurden erfolgreich umgesetzt; gleichwohl sind regionale Unterschiede deutlich erkennbar. Die Strategie des 3-gliedrigen Sicherheitssystems für die Wahlstationen ist aufgegangen. Es ist Aufständischen und Taliban nicht gelungen, deren Operationsraum zu erweitern; Angriffe fanden meist in bereits unruhigen Gebieten statt. Übergriffe und Gewalttaten haben den Wahlprozess nicht unterbrochen, führten aber zeitweise zu regional begrenzten Störungen. Mehrere Wahlzentren wurden beschossen oder deren IEC-Personal festgesetzt. Neben IEC- Personal und Wahlhelfern wurden auch Wahlbeobachter entführt, sind in der Mehrzahl aber mittlerweile wieder auf freiem Fuß. FEFA hat rund 250 Berichte zu ernsthaften Einschüchterungen durch Aufständische, Machthaber oder auch durch Kandidaten festgehalten. Auch im Norden gab es umfassende Aktionen der Aufständischen.
Finanzierung Die Wahlen wurden zwar in afghanischer Verantwortung durchgeführt, jedoch leistete die Internationale Gemeinschaft über das von UNDP (United Nations Development Program) durchgeführte VN-Wahlunterstützungsprojekt ELECT logistische und technische Hilfe und finanzierte über ELECT die Kosten für die Wahlen in Höhe von rund 170 Millionen US-Dollar. Deutschland beteiligt sich mit über neun Millionen US-Dollar an ELECT und finanziert zusätzlich mit 2,5 Millionen US-Dollar die „afghanische Wahlbeobachtung“ über die afghanische FEFA.
Afghanistan Pakistan Transit Trade Agreement (APTTA) Nach jahrelangen Verhandlungen hatten die Handelsminister Afghanistans und Pakistans am 18.07.10 in Islamabad eine gemeinsame Absichtsbekundung zur Erneuerung der afghanisch-pakistanischen Transit-Handels-Vereinbarung (Afghanistan Pakistan Transit Trade Agreement / APTTA) ratifiziert und das Dokument den jeweiligen Regierungen zur Umsetzung vorgelegt. Am 14.09.10 wurde das APTTA im afghanischen Kabinett gebilligt. Hierdurch wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der afghanische Staatspräsident Hamid Karzai
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den afghanischen Genehmigungsprozess mittels Präsidialdekret zum Abschluss bringt. Dies wird für die kommenden Wochen erwartet, in denen sich das Parlament in der Sitzungspause befindet. Diese endet nach Verkündung des offiziellen amtlichen Endergebnisses der Parlamentswahl (vorgesehen für den 30.10.10) mit der Konstituierung des neuen Unterhauses im November.
Während die afghanische Zustimmung somit als Formsache gelten kann, muss hingegen das pakistanische Kabinett die Billigung des APTTA noch beschließen. Da das Thema in Pakistan unter anderem aufgrund der damit verbundenen Vorwürfe der Erleichterung von Schmuggel sowie des Verlustes von Arbeitsplätzen für pakistanische Lkw-Fahrer emotional besetzt ist, sind für die nächsten Monate noch einige Herausforderungen zu lösen. Nach der Bestätigung durch das pakistanische Kabinett wird das APTTA zwar formell Gültigkeit erlangen; gleichwohl wird die Implementierung in die bestehende Gesetzgebung mit weiteren sechs bis zwölf Monaten veranschlagt. Somit kann die vollständige Umsetzung des APTTA bis Herbst 2011 dauern.
Ziel des APTTA besteht in der Förderung von Gewerbe, Investitionen sowie der Entwicklung von Arbeitsplätzen in Afghanistan, das mit der Verbesserung von Beziehungen beider Staaten einhergehen soll. Das APTTA ermöglicht den Gütertransfer afghanischer Waren durch Pakistan, um einen Transit nach Indien durchzuführen, oder um den Hafen Karachi zu erreichen. Das Abkommen sieht zudem vor, dass die afghanischen Lkw auch pakistanische Waren nach Afghanistan transportieren können. Zudem ist hierdurch die Möglichkeit für pakistanische Waren gegeben, im Transit über Afghanistan zentralasiatisches Territorium zu erreichen. Auch wenn das APTTA noch nicht offiziell in Kraft ist, so arbeiten Afghanistan und Pakistan mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft daran, die Vorgaben des APTTA bereits in der Praxis umzusetzen. Große Herausforderungen bestehen noch in der qualitativen Zertifizierung afghanischer Produkte im Hinblick auf landwirtschaftliche Güter, Fleischwaren sowie Textilien. Vor diesem Hintergrund stärkt die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit die Kapazitäten der 2007 gegründeten nationale Zertifizierungsbehörde ANSA (Afghanistan National Standardization Authority). Ebenso leistet die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit Unterstützung für die afghanische Exportförderagentur EPAA (Export Promotion Agency of Afghanistan) des Ministeriums für Handel und Industrie, deren Bemühungen um die Förderung
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afghanischer Exporte durch die Regelungen des APTTA nun günstigere Rahmenbedingungen erhalten.
b. Bedrohungslage
Die Bedrohung in Afghanistan ist insgesamt erheblich1. In Nordafghanistan liegt sie zurzeit je nach Provinz zwischen niedrig und erheblich.
In den übrigen Regionen stellt sie sich wie folgt dar:
Regional Command (RC) Capital: Hauptstadt Kabul: Regional Command West: Regional Command East: Regional Command South: Regional Command South West
insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt mittel, insgesamt erheblich bis hoch, insgesamt hoch,
insgesamt erheblich bis hoch.
Im Zeitraum vom 13.09.10 bis 19.09.10 (37. KW) registrierte ISAF landesweit 1.445 Sicherheitsvorfälle (siehe Grafik). Es handelte sich um 989 Schusswechsel und
1 Definitionen der Bedrohungsstufen siehe Anlage 2
Anzahl der Vorfälle
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Gefechte, 177 Sprengstoffanschläge – darunter zwei Selbstmordattentate in den Provinzen Kapisa2 und Helmand – sowie 243 Vorfälle von indirektem Beschuss (Mörser und Raketen) und 36 sonstige Vorfälle. 98 Vorfälle ereigneten sich im RC North, 14 im RC Capital, 73 im RC West, 256 im RC South, 488 im RC South West und 516 im RC East.
Insgesamt sind bei den Vorfällen zwölf ISAF-Soldaten gefallen; weitere 203 ISAF- Soldaten wurden verwundet.
Der deutliche Anstieg der Gesamtzahl der Sicherheitsvorfälle (von 675 auf 1.445) in der vergangenen Woche ist auf die hohe Anzahl an Vorfällen am Tag der Parlamentswahlen (allein 644 am 18.09.10) und den Tagen davor zurückzuführen.
73 488
98 516
14
26
Sicherheitsvorfälle in den Regional Commands
(13.09.10 – 19.09.10)
2256
600 500 400
300 200 100
0
KW ges.
26 837 27 767 28 780 29 823 30 902 31 835 32 929 33 1030 34 934 35 993 36 675 37 1445
27
28 29
30
RC South West RC East
RC South RC West
RC North RC Capital
31 32
33 34 35 36 37
2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen siehe Anlage 2
Kalenderwochen
c.
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International Security Assistance Force (ISAF) (1) MilitärischeLage(allgemein)
Am 16.09.10 sind bei zwei Feuergefechten in den Provinzen Kandahar (Distrikt Arghandab) und Oruzgan (Distrikt Khas Oruzgan) sowie in Folge der Explosion eines behelfsmäßigen Sprengsatzes (Improvised Explosive Device / IED) im Distrikt Zhelay der Provinz Kandahar drei amerikanische Soldaten gefallen.
Bei zwei Feuergefechten und einem IED-Anschlag in den Provinzen Helmand (Distrikt Nawa Barak Zayi) und Kandahar (Distrikt Zhelay) sind am 17.09.10 vier amerikanische Soldaten gefallen.
Am 17.09.10 ist ein italienischer ISAF-Soldat bei einem Feuergefecht zwischen Opposing Militant Forces (OMF) und afghanischen sowie internationalen Sicherheitskräften im Distrikt Bakwa (Provinz Farah) gefallen.
Ein amerikanischer Soldat ist am 18.09.10 im Distrikt Khas Konar der Provinz Konar in Folge der Detonation eines IED gefallen.
Am 18.09.10 sind im Distrikt Nad Ali der Provinz Helmand bei einem Feuergefecht zwischen OMF und Sicherheitskräften zwei britische ISAF- Soldaten gefallen.
Am 18.09.10 wurden amerikanische Kräfte in der Provinz Faryab im Distrikt Almar während der Bergung eines Fahrzeuges von OMF mit Handwaffen angegriffen. Hierbei wurden zwei amerikanische Soldaten schwer verwundet und per Rettungshubschrauber evakuiert. Einer der beiden Soldaten erlag im Feldlazarett des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Meymaneh später seinen schweren Verwundungen.
In der Provinz Zabol ist am 21.09.10 ein amerikanischer Hubschrauber vom Typ UH-60 BLACKHAWK aus bisher ungeklärten Gründen abgestürzt. Dabei sind acht amerikanische Soldaten und ein Angehöriger der afghanischen Sicherheitskräfte ums Leben gekommen. Ein weiterer amerikanischer Soldat und ein afghanischer Übersetzer wurden verletzt.
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(2) Regional Command (RC) Capital / Teile Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)
Keine berichtenswerten Ereignisse
(3) RegionalCommand(RC)North/DeutschesEinsatzkontingent(EinsKtgt)
Die Operationsführung im RC North ist unverändert. Schwerpunkt für das RC ist die Operation MAHTAB-E KAMEL (Dari für „Vollmond“). Hier ist die Masse der Kräfte der schnellen Eingreiftruppe (Quick Reaction Force / QRF) eingesetzt. Des weiteren findet im RC North zurzeit die Planung für die Folgeoperation der Operation TAOHID III statt. Deren Beginn ist für Ende Oktober 2010 vorgesehen.
Im Rahmen der Operation MAHTAB-E KAMEL wurden auch CIMIC-Projekte durchgeführt. So konnten zwischen den Verbindungsstraßen (Lines of Communication / LOC) PLUTO und URANUS (sogenanntes „Highway Triangle“) bei Pol-e Khomri (Provinz Baghlan) unter anderem sieben Brücken repariert, acht Schulzelte sowie Generatoren und Teppiche für Moscheen in 16 Ortschaften ausgeliefert werden. Wälle und Mauern wurden instand gesetzt, eine Klinik und eine Schule wurden renoviert. Durch das regelmäßige Abhalten von Schuren konnte auch das Vertrauen der Bevölkerung wiedergewonnen werden.
Am 21.09.10 wurde die Kaserne der Afghan National Army (ANA) in Feyzabad durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Thomas Kossendey, an die ANA übergeben. Stellvertretend für die ANA übernahm der Kommandeur des 2. Kandaks, Oberstleutnant Raufi – im Beisein des deutschen Botschafters in Afghanistan, Rüdiger König, des Befehlshabers der Afghanischen Landstreitkräfte, General Murad, des Kommandeurs RC North, Generalmajor Fritz und weiterer Repräsentanten aus Politik, Militär und Geistlichkeit – den symbolischen Schlüssel für die Kaserne. Nach Reden des Parlamentarischen Staatssekretärs Kossendey und des Deutschen Botschafters in Afghanistan König sprach Generalmajor Murad den Dank des afghanischen Verteidigungsministers und der afghanischen Regierung an den „Freund Deutschland“ aus. Deutschland engagiere sich in jeder Hinsicht für Frieden und Stabilität in Afghanistan. Er äußerte den Wunsch, dass dieses
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Engagement auch in Zukunft bestehen bleibe. Durch außergewöhnlich gute Zusammenarbeit mit der Führung und den Truppen des RC North und deren Engagement sowie durch gezielte Wiederaufbauprojekte im Norden Afghanistan sei die Sicherheitslage weitaus besser als in anderen Teilen des Landes.
Am 16.09.10 gegen 17:30 Uhr afghanischer Ortszeit erfolgte rund sechs Kilometer südwestlich des PRT Pol-e Khomri ein Angriff mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrhandwaffen (Rocket Propelled Grenade / RPG) auf eine Patrouille der Afghan National Police (ANP) und die sie unterstützenden amerikanischen und deutschen Soldaten. Zwei US-Soldaten wurden dabei verwundet. Zur Verstärkung der angegriffenen ISAF-Kräfte und der ANP wurde die QRF eingesetzt. Diese unterstützte bei der Bergung von zwei beschädigten US-Fahrzeugen. Die beiden Verwundeten wurden im PRT Pol-e Khomri behandelt.
Zwei US-amerikanische Soldaten wurden am Mittag des 17.09.10 im Distrikt Emam Saheb der Provinz Kunduz im Rahmen einer Operation zur Entschärfung eines improvisierten Sprengsatzes schwer verwundet; zwei weitere US-Soldaten erlitten mittlere Verwundungen. Die Verwundeten wurden im PRT Kunduz medizinisch behandelt.
Am 17.09.10 wurden schwedische Kräfte rund 50 Kilometer nordwestlich des PRT Mazar-e Sharif mit einem IED angegriffen. Dabei wurde ein schwedischer Soldat schwer verwundet. Der Soldat wurde mit einem Rettungshubschrauber zur weiteren medizinischen Behandlung im deutschen Feldlazarett nach Mazar-e Sharif geflogen.
Amerikanische ISAF-Kräfte wurden am 17.09.10 im Distrikt Dahna-e Ghori (Provinz Baghlan) von OMF mit Handfeuerwaffen beschossen. Im Verlaufe des Tages wurden deutsche und weitere afghanische Kräfte zur Verstärkung der im Bereich Pol-e Khomri im Kampf befindlichen afghanischen und amerikanischen Soldaten in Marsch gesetzt. Diese Kräfte gerieten gegen 14:10 Uhr afghanischer Ortszeit rund 23 Kilometer nördlich des PRT Pol-e Khomri unter Beschuss
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durch OMF. Dabei wurden zwei Allzwecktransportfahrzeuge DINGO leicht beschädigt. Ein von OMF besetzter Außenposten (Combat Outpost / COP) in der Nähe der Ortschaft Shahabuddin wurde durch die Task Force Baghlan-e Jadid – mit Masse gebildet durch die deutsche QRF, amerikanische und afghanische Einsatzkräfte – in den frühen Morgenstunden des 18.09.10 nach Erzwingen eines behelfsmäßigen Brückenschlags mit gepanzerter Kampftruppe voraus (Schützenpanzer MARDER) unter Beschuss genommen und konnte am späten Vormittag wieder genommen werden und wird seitdem verteidigt. Dabei ist ein afghanischer Soldat gefallen; ein amerikanischer Soldat wurde verwundet.
Im Verlauf der Gefechtshandlungen wurde mehrmals Luftnahunterstützung (Close Air Support / CAS) eingesetzt.
Am 18.09.10 erfolgten gegen 06:50 Uhr afghanischer Ortszeit sieben Raketeneinschläge im Bereich des Flugplatzplateaus Kunduz. Das Feldlager wurde nicht getroffen. Eine Rakete schlug im Bereich des Flugplatzes ein. Ob das PRT Kunduz oder umliegende Liegenschaften das Ziel des Angriffes waren, kann nicht abschließend beurteilt werden.
Am frühen Morgen des 18.09.10 griffen OMF rund elf Kilometer westlich des PRT Kunduz deutsche Kräfte im Distrikt Chahar Darreh mit Handfeuerwaffen und RPG an. Auch das Polizeihauptquartier Chahar Darreh wurde mehrfach unter Beschuss genommen. Die eigenen Kräfte erwiderten das Feuer. Es gab weder Personen- noch Sachschäden bei den eigenen Kräften. Es ist davon auszugehen, dass bei dem Feuergefecht mehrere OMF getötet wurden.
Am 20.09.10 wurden erneut deutsche und andere ISAF-Kräfte bei der Ortschaft Shahabuddin mit Mörsern und Handwaffen angegriffen. Das Feuer wurde unter anderem mit deutschen Mörsern erwidert. Bei den eigenen Kräften gab es weder Personen- noch Sachschäden.
Auch hier ist davon auszugehen, dass bei dem Vorfall mehrere OMF getötet wurden.
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(4) Polizeiaufbau
Bislang wurden im laufenden Jahr 63 Ausbildungsvorhaben abgeschlossen und 3.218 afghanische Ausbildungsteilnehmer von deutschen Polizisten ausgebildet. In 22 laufenden Ausbildungen werden derzeit 1.749 afghanische Polizisten durch deutsche Trainer und afghanische Instrukteure aus- und fortgebildet.
Am 21.09.10 wurde der Erweiterungsbau des Polizeitrainingszentrums Feyzabad in einer feierlichen Zeremonie eingeweiht. Insgesamt können dort 80 Polizisten aus- und fortgebildet werden.
(5) KurzfristigeUnterstützungsleistungenISAF
In der vergangenen Woche gab es zwei Unterstützungsflüge mit C-160 TRANSALL außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches. Die Anzahl der Unterstützungsflüge erhöht sich damit auf insgesamt 853.
Alle weiteren kurzfristigen Unterstützungsleistungen außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches sind in der Anlage 1 aufgeführt.
d. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) Keine berichtenswerten Ereignisse
2. Usbekistan Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.
3. Kosovo a. Bedrohungslage in der Republik Kosovo
Die Bedrohung ist zurzeit insgesamt als niedrig, für den Norden der Republik Kosovo als mittel eingestuft.
b.
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Beteiligung der Bundeswehr an der Kosovo Force (KFOR) (1) KFOR
Tschechien beabsichtigt, sein in Kosovo eingesetztes Kontingent von rund 300 Soldaten mit dem laufenden Kontingentwechsel auf 90 Soldaten zugunsten des Einsatzes in Afghanistan zu reduzieren. Zurzeit stellt Tschechien eine Einsatzkompanie unter der Führung der Multinationalen Battlegroup Center (MNBG C), die durch SHAPE für die nächste Reduzierungsstufe innerhalb Deterrent Presence nicht mehr eingerechnet wurde. Das von Tschechien angezeigte Bataillon der operativen Reserve (Operational Reserve Force [ORF]- Battalion) in einer Stärke von 400 Soldaten ist von der Reduzierung ausgenommen.
Im Rahmen des Vortrags des NATO Oberbefehlshabers Europa (Supreme Allied Commander Europe / SACEUR) während der NATO Military Committee (MC)- Tagung vom 17.09.10 – 19.09.10 in der Slowakei hob dieser den grundsätzlichen Fortschritt in der Republik Kosovo deutlich hervor.
Insgesamt gebe es neben einigen Vorfällen zwischen Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern nur Positives zu berichten. Er gehe davon aus, dass die Kosovo Security Force (KSF) in rund ein bis zwei Jahren die volle Einsatzbereitschaft erreichen werden.
Hinsichtlich der Kräftegenerierung im Übergang zu Deterrent Presence Gate 2 (Zielgröße: 5.800 Soldaten) sei er aufgrund unzureichender Bereitschaft der Nationen zunächst enttäuscht gewesen, allerdings haben die Truppen stellenden Nationen mittlerweile Kräfte in Stärke von insgesamt rund 5.000 Mann bereitgestellt (so stellen Deutschland3, Frankreich, Österreich, Italien, Marokko zusätzlich je eine Einsatzkompanie für Deterrent Presence Gate 2).
(2) Multinational Battle Group (MNBG) South / Deutsches Einsatzkontingent (EinsKtgt)
Keine berichtenswerten Ereignisse
3 Zum geplanten Einsatz von Kräften der deutsch-französischen Brigade siehe UdP 37/10.
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4. Bosnien und Herzegowina a. Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.
b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Force (EUFOR) (1) EUFORundNATOHQSarajevo
Am 15.09.10 hat Brigadegeneral Günter Giesa die Dienstgeschäfte als Chief of Staff EUFOR übernommen. Gleichzeitig wurde ihm die Aufgabe als Kommandeur des deutschen Einsatzkontingentes EUFOR übertragen.
(2) DeutschesEinsatzkontingent(EinsKtgt)
Keine berichtenswerten Ereignisse
5. Demokratische Republik Kongo a. Bedrohungslage
Die Bedrohung im Land ist zurzeit insgesamt als mittel, in den Provinzen Orientale, Nord-Kivu und Süd-Kivu je nach Region als erheblich bis hoch eingestuft.
b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU Mission zur Sicherheitssektorreform (EUSEC)
Keine berichtenswerten Ereignisse
6. Sudan a. Bedrohungslage
Die Bedrohung im Land ist zurzeit als mittel, im Darfur und im Süd-Sudan als erheblich eingestuft.
b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Mission in Sudan (UNMIS)
Keine berichtenswerten Ereignisse
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c. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID) Keine berichtenswerten Ereignisse
7. Uganda a. Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als mittel eingestuft.
b. Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte in Uganda (European Union Training Mission [EUTM] / SOMALIA) Keine berichtenswerten Ereignisse
8. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete a. Bedrohungslage
In Dschibuti ist die Bedrohung zurzeit als mittel, im Golf von Aden und den weiteren Seegebieten am Horn von Afrika als niedrig eingestuft.
b. Beteiligung der Bundeswehr an der Operation der Europäischen Union zur Bekämpfung der Piraterie: Operation EU NAVFOR ATALANTA Mit der Fregatte KÖLN und dem Betriebsstofftransporter RHÖN befinden sich gegenwärtig zwei deutsche Einheiten im Rahmen der Operation EU NAVFOR ATALANTA am Horn von Afrika.
Nach dem Wechsel mit der Fregatte SCHLESWIG-HOLSTEIN wurde die Fregatte KÖLN (siehe UdP 37/10) in den vergangenen Tagen erstmalig zur Seeraumüberwachung und für Schutzaufgaben am International Recommended Transit Corridor (IRTC) im Golf von Aden eingesetzt.
Der Betriebsstofftransporter unterstützt die Kräfte im Somalibecken, indem er durch Seeversorgung deren Stehzeit in See erhöht.
9.
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Straße von Gibraltar / östliches Mittelmeer a. Bedrohungslage
Die Bedrohung ist zurzeit als niedrig eingestuft.
b. Beteiligung der Bundeswehr an Operationen gegen den internationalen Terrorismus: Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) Die sich vom Einsatzgebiet EU NAVFOR ATALANTA auf dem Rücktransit nach Wilhelmshaven befindliche deutsche Fregatte SCHLESWIG-HOLSTEIN ist seit dem 19.09.10 der Operation ACTIVE ENDEAVOUR unterstellt. Auf dem Marsch durch das Mittelmeer unterstützt die Einheit im Rahmen der Seeraumüberwachung und Lagebilderstellung.
Vom 15.09.10 bis einschließlich dem 20.09.10 unterstützte ein Luftfahrzeug des NATO AWACS Verbandes unter Beteiligung von 11 deutschen Soldaten die Seeraumüberwachung im östlichen Mittelmeer. Das Luftfahrzeug wurde dazu im griechischen Aktion stationiert (siehe UdP 37/10).
10. Libanon a. Bedrohungslage
Die Bedrohung im Landesinneren und im Süden Libanons ist zurzeit als mittel, auf See in der Area of Maritime Operations (AMO) als niedrig eingestuft.
b. Beteiligung der Bundeswehr an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL)
(1) UNIFIL
Keine berichtenswerten Ereignisse
(2) MaritimeTaskForce(MTF)UNIFIL
Der seit dem 19.09.10 vor dem Libanon operierende Tender DONAU löste den Tender MAIN ab, welcher sich nunmehr auf dem Rücktransit nach Deutschland befindet.
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Der UNIFIL-Einsatzverband führt unter der Beteiligung der zwei weiteren deutschen Einheiten, Minenjagdboot KULMBACH und Hohlstablenkboot AUERBACH IN DER OBERPFALZ, Routineoperationen in seinen beiden Auftragsschwerpunkten Seeraumüberwachung zur Verhinderung von Waffenschmuggel über die seewärtige Grenze des Libanon und Ausbildung der maritimen libanesischen Streitkräfte als Beitrag zu deren Fähigkeitsaufbau durch.
In den vergangenen Wochen konnten libanesische Marineeinheiten erfolgreich im Rahmen der gemeinsamen Seeraumüberwachung im Bereich der äußeren Hoheitsgewässer (sechs bis zwölf Seemeilen Abstand von Land) eingebunden werden.
11. Beteiligung der Bundeswehr an der Hochwasserhilfe in Pakistan
Im Rahmen der Katastrophenhilfe für Pakistan konzentriert sich die NATO weiterhin auf die Bereitstellung von strategischem Luft- und Seetransportraum. Auf Anfrage koordiniert das Einsatzführungskommando der Bundeswehr die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr.
Für diese Woche sind zwei Hilfstransporte vorbereitet. Mit einer Boing 737 werden 90 Tonnen Lebensmittel von Izmir (Türkei) nach Islamabad (Pakistan) und mit einem Airbus A 300 35 Tonnen Moskitonetze von Sanaa (Jemen) nach Islamabad transportiert. Die Bundeswehr hat die Übernahme der Kosten im Rahmen der für die NATO zur Verfügung gestellten zwei Millionen Euro für strategischen Lufttransport zugesagt.
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12. Internationale Organisationen / Aktivitäten Vereinte Nationen (VN) / Europäische Union (EU) United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) und Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo: European Union rule of law mission in Kosovo (EULEX KOSOVO) Internationale Polizeitruppe Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe im Rahmen der UNMIK gehören neun Polizisten an, darunter zwei deutsche Polizeibeamte.
EULEX, deren Aufbau weiter voran schreitet, gehören – neben anderen Experten – gegenwärtig 1.192 Polizisten an, davon 75 Deutsche.
13. Lufttransporteinsätze und Überwachungsflüge mit Seefernaufklärern zur Unterstützung der Einsatzkontingente im Berichtszeitraum
ISAF
KFOR
EUFOR
UNIFIL
OAE
ATALANTA
Lufttransporte Anzahl Flüge
67
2
1
1
0
0
Anzahl Über- wachungsflüge
0
0
0
0
0
0
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH - 20 -
14. Stärke der deutschen Einsatzkontingente
1 Ende „weiterer 12 Monate" - Wenn eine der Fraktionen es wünscht, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag vor Ablauf weiterer 12 Monate erneut konstitutiv mit der Verlängerung des Einsatzes befassen. 2 Ende „weiterer 12 Monate" - Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils 12 Monaten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls dies der Wunsch einer Fraktion ist. 3 freiwillig zusätzl. Wehrdienstleistende 4 ORF-Bataillon 5 inkl. NATO HQ Sarajevo 6 EU NAVFOR ATALANTA
Mit den in Deutschland zur Sicherstellung des Auftrages "Strategischer Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)" bereit gehaltenen 41 Soldaten sowie den Angehörigen der einsatzgleichen Mission EUSEC RD CONGO (Stärke: 3), den Angehörigen der Mission EUTM SOMALIA (Stärke: 10) und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den internationalen Terrorismus (Active Endeavour / OAE) beteiligten 216 Soldaten sind insgesamt 7.313 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.
* davon PRT Kunduz: 1.155 Soldaten, PRT Feyzabad: 286 Soldaten, PAT Taloqan: 41 Soldaten, Mazar-e Sharif: 2.885 Soldaten (inkl. 215 Soldaten des RC North), Kabul: 289 Soldaten und Strategischer Lufttransportstützpunkt / UZB: 107 Soldaten. Zusätzlich befindet sich 1 deutscher Soldat bei UNAMA in Afghanistan.
** Im Rahmen der Kontingentwechsel kann es zu temporären Überschreitungen der jeweiligen Mandatsobergrenzen kommen.
Ges.
ISAF
KFOR
EUFOR5
UNMIS
UNAMID
UNIFIL
ATAL.6
erstes BT-Mandat
-
22.12.01
12.06.99
02.12.04
22.04.05
15.11.07
20.09.06
19.12.08
aktuelles BT-Mandat
-
26.02.10
10.06.10
18.12.09
17.06.10
17.06.10
17.06.10
17.12.09
aktuelles Mandatsende
-
28.02.11
11.06.11 1
21.11.10 2
15.08.11
15.08.11
30.06.11
18.12.10
aktuelle Mandatsobergrenze
-
5.350
2.500
900
75 / 50
50
300
1.400
höchste Mandatsobergrenze
-
5.350 (2010)
8.500 (1999)
3.000 (2004)
75 / 50 (2005)
250 (2007)
2.400 (2006)
1.400 (2008)
bisherige maximale Stärke
10.434 (2002)
4.726 (2010)
6.440 (1999)
1.139 (2005)
43 (2008)
8 (2010)
1.231 (2006)
884 (2009)
im Inland bereitgehalten
41 für strategischen Verwundetentransport (STRATAIRMEDEVAC)
bis zu 500 4
Offiziere
1.280
857
237
45
31
4
49
57
Unteroffiziere
3.892
2.695
846
65
1
1
142
142
Mannschaften
1.817
1.207
404
9
0
0
110
87
Zivilbedienst.
54
5
2
5
0
0
1
41
Gesamt**
7.043
4.764*
1.489
124
32
5
302
327
Frauen
355
208
109
7
1
0
13
17
Reservisten
490
339
133
9
0
0
0
9
FWDL3
295
120
92
3
0
0
54
26
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH - 21 -
Anlage 1 Kurzfristige Unterstützungsleistungen ISAF
UdP
gebilligte Anzahl Soldatinnen / Soldaten
Einsatz- ort
Einsatzzweck
Einsatz- beginn
Einsatz- Ende (geplant)
Bemerkungen
06
28
Kandahar / Bagram
Der Bundesminister der Verteidigung hat den Einsatz von deutschen Fernmeldesoldaten des 1st NATO Signal Battalion, Maastricht und des Fernmeldebataillons 284, Wesel im Rahmen der NATO-Führungsunterstützung in Kandahar und Bagram gebilligt.
07.02.10
Ende September 2010
Die Billigung gilt weiterhin im Rahmen der vorgenannten Obergrenze von 28 Soldaten/-innen bis zum Ablauf des aktuellen Bundestags- mandats.
VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH - 22 -
Anlage 2 Übersichtskarte der afghanischen Provinzen
1 BADAKHSHAN 2 TAKHAR 3 KUNDUZ 4 BALKH
5 JOWZJAN 6 FARYAB 7 BADGHIS 8 HERAT
9 FARAH 10 GHOWR 11 SAR-E POL 12 SAMANGAN 13 BAGHLAN
RC WEST (Italien)
Verantwortungsbereich des deutschen Regional Command (RC) North mit insgesamt 6 Provincial Reconstruction Teams (PRT): 2 deutsche, 1 ungarisches, 1 schwedisches,
14 PANJSHIR 15 PARVAN 16 KAPISA 17 NURESTAN 18 LAGHMAN 19 KONAR
20 NANGARHAR
21 KHOWST 22 PAKTIA 23LOWGAR 24 KABUL 25 BAMIAN 26 ORUZGAN 27 HELMAND 28 NIMRUZ 29 KANDAHAR 30 ZABOL
31 GHAZNI 32 VARDAK 33 PAKTIKA 34 DAYKONDI
1 norwegisches und 1 türkisches PRT
54
3
6
11
12
31
7
8 10
27
14
17 20
34 26
29
32 24 2322
33
21
RC CAPITAL (Türkei)
9
28
30
RC EAST (USA)
25
RC SOUTH (Großbritannien)
RC SOUTHWEST (USA)
Definitionen der Bedrohungsstufen
Um national wie international mit gleichen Begriffen und Definitionen zu arbeiten, werden nachfolgende Einstufungen genutzt: NIEDRIG: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und/oder die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Obwohl die grundsätzliche Möglichkeit besteht, liegen keine konkreten Anzeichen für bevorstehende Angriffe vor.
MITTEL: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevorstehende Angriffe hin. ERHEBLICH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Mit Angriffen wird in naher Zukunft gerechnet. Erkenntnisse zu konkreten Angriffszielen und -zeiträumen liegen nicht vor.
HOCH: Ein Staat, Organisation oder Gruppe verfügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Angriffe gegen konkrete und spezifizierte Angriffsziele in definierten Angriffsräumen sind in einem bestimmten Zeitraum zu erwarten.
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Ich muss noch dazu beizufugen, das die russische Kontuszowka...